Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Glaserei Donat


Anwendungsbereich:

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.Für Werkverträge gelten ergänzend die unter Teil II aufgeführten besonderen Bestimmungen sowie, wenn es sich um Bauleistungen handelt, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C. Für Lieferungen ohne Einbau (Warenlieferungen) sind ergänzend die unter Teil III dieser allgemeinen Geschäftsbedingung aufgeführten Bedingungen anzuwenden.

Die VOB ist im Buchhandel erhältlich, sie kann jedoch auch bei uns im Geschäft eingesehen werden.AngeboteUnsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen sowie den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Technische Zeichnungen gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Dazu gehören nicht handgezeichnete Entwürfe für Blei- und Messingverglasungen oder Glasmalereien. Diese sind nach Bezahlung an den Auftragnehmer wieder zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, so werden die Kosten für die Herstellung in Rechnung gestellt.

Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Der Auftraggeber ist vor Erteilung des Auftrags für die Einhaltung von Genehmigungen und Auflagen von Behörden, der Eigentümer , Eigentums- und Erbengemeinschaften oder Hausverwaltungen verantwortlich und hat sich diesbezüglich vor Auftragsvergabe zu informieren wie wir die Bauleistung ausführen müssen. Wir lehnen Schadensersatzansprüche wegen fehlender Genehmigungen ab. Wir leisten keinen kostenlosen Ersatz, wenn diesbezüglich von uns falsche Glaserzeugnisse oder andere Bauteile eingebaut wurden, weil uns diese Informationen vorher nicht mitgeteilt wurden. Kosten von Demontagen und Ersatzlieferungen hat diesbezüglich dann der Auftraggeber bei Ablehnung zu übernehmen. Dazu gehören besonders brandschutztechnische und baubehördliche Vorschriften und Genehmigungen. Diese Kosten sind in unseren Angeboten nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

Leistungsvorbehalt.

Von uns angegebene Lieferfristen gelten von dem Tag an, an dem uns der Auftraggeber verbindliche Maße und Angaben vollständig und zweifelsfrei zur Verfügung stellt, sofern er dazu verpflichtet ist.Sind wir für das Aufmaß verantwortlich, so muss der Auftraggeber rechtzeitig die notwendigen Vorleistungen erbringen. Bei höherer Gewalt und unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen, wie z.B. Arbeitskämpfen bei uns oder unseren Lieferanten, Rohstoffmangel, Transportbruch sowie Lieferverzögerungen oder Fehllieferungen unserer Lieferanten, für deren Verlässlichkeit wir grundsätzlich einstehen, berechtigen uns, zu entsprechend späteren Terminen zu leisten und Teilleistungen zu erbringen. Von Ereignissen ist der Besteller unverzüglich zu unterrichten.

Schadensersatzansprüche können in diesen Fällen gegen uns nicht geltend gemacht werden. Evtl. Schadensersatzansprüche gegen Dritte werden an den Besteller abgetreten. Gewährleistung wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung  verpflichtet. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche schriftlich in unserer Geschäftsstelle in Datteln anzuzeigen. Dazu gehören Kopie der Rechnung. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gemäß §§ 377.378 HGB bleiben unberührt. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Drahtstrukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Für Bauleistungen gilt § 13 VOB/B. Etwaige Garantieerklärungen von Herstellern, die über unsere eigene Gewährleistungspflicht hinausgehen, geben wir ohne eigene Verpflichtung weiter. Bei der Beurteilung, ob ein Mangel an einer Isolierglasscheibe vorliegt, ist die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas heranzuziehen. Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch- physikalisch bedingten Erscheinungen anGläsern dar: z.B. unauffällige optische Erscheinungen, farbige Spiegelungen, die Oberflächenbenetzbarkeit von Glas, optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläser ( Interferenzen ), Doppelscheibeneffekt bei Isoliergläser, herstellungsbedingte Kratzer bei mundgeblasenen Gläsern, Biegenarben bei gewölbten Gläsern.Kunstverglasungen:Werden für Neuverglasungen oder Reparaturen von Blei- oder Messingverglasungen mundgeblasene oder farbige Gussgläserverwendet, so sind kleine Kratzer, optische Verzerrungen, Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Besteller verarbeitetfür uns. Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten und zwar in Höhe des Liefergegenstandes zuzüglich 10 %. Die gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Bestellers. Bezüglich der abgetretenen Forderungen verpflichtet sich der Besteller, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Investition notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

 

Hinweispflicht:

Werden unsere Verglasungen raum- oder witterungsseitig partiell direkt hinter unseren Verglasungen teilbeschattet: durch nachträglich aufgebrachte Folienbeschriftungen Fingermalfarben oder Fensterbilder ein Heizkörper im Abstand unter 300 mm zur Verglasung eingebaut schwarze Poster mittig auf Schaufenster aufgebracht Möbelstücke direkt hinter die Verglasung verbaut Schaufensterdekorationen direkt hinter unsere Verglasungen angebacht Bitumenbahnen an die Verglasung verklebt Beschattungen nur halb geöffnet, so das nur teilweise Schatten auf die Verglasung fällt, so handelt es sich bei dem Bruchbild nicht um einen Einbaufehler des Glasermeisters, sondern um einen Hitzesprung, da unsere Isoliergläser sehr hitzeempfindlich sind. Bedenken sie, dass wir keinen kostenlosen Ersatz bei Hitzesprüngen bei Isoliergläser oder Einfachverglasungen liefern, da es sich hier um eine physikalische Eigenschaft von Glas handelt. Wir empfehlen bei hochwertigen Verglasungen eine Glasbruchversicherung, die solche unvorhersehbaren Ereignissen finanziell abdeckt, oder einen Abstand über 300 mm zu unseren Verglasungen einzuhalten. Nach Abdichtung unserer Verglasungen dürfen diese mindestens 2 Tage nicht gereinigt werden.SchadensersatzSchadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen werden oder Deckung über eine Haftpflichtversicherung besteht, wird auch über diesen Betrag hinaus gehaftet. Besondere Bestimmungen für Werkverträge. Für Werkverträge sind zusätzlich die nachstehenden besonderen Bestimmungen anzuwenden. Für Bauleistungen gilt ergänzend die VOB.Angaben des Bestellers:Bestellstornierungen können nur am Bestelltag berücksichtigt werden und müssen schriftlich per Fax erfolgen. Fehler aus dem vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen, gehen zu Lasten des Bestellers, sofern sie trotzsorgfältiger Überprüfung nicht erkennbar waren.

 

Anpassungsvorbehalt.

Unsere Preise verstehen sich für ununterbrochene Abwicklung der von uns zu erbringenden Leistungen. Für die auf Wunsch des Bestellers durchgeführten Über-, Nacht-, Sonn- und Feierertagstunden sowie Arbeiten unter nicht vorhersehbaren erschwerten Bedingungen, werden, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, die zusätzlichen anfallenden Kosten erhoben. Dies gilt auch, wenn auf Verlangen des Bestellers zusätzliche, im Angebot nicht aufgeführte Leistungen zu erbringen sind.Wir wünschen bei Abholung von Waren Barbezahlung, soweit von uns keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Im übrigen gilt § 16 VOB/B.Herstellergarantie. Ansprüche aus einer über unsere Gewährleistung hinausgehende Garantie des jeweiligen Herstellers ( z.B. für Mehrscheibenisolierglas ), werden an den Kunden weitergegeben. Beschränkt sich die Garantie nur auf Ersatzlieferung, gehen die Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Auftraggebers. Gefahrenübertragung:Für die vom Lieferanten gelieferten Stoffe und Bauteile, die wegen nicht erbrachter Vorleistungen oder sonstiger vom Besteller zu vertretender Umstände nicht eingebaut werden können, geht die Gefahr auf den Besteller über, sofern er zuvor in Annahmeverzug gesetzt worden ist. Warenlieferungen. Kann die versandbereite Ware, die der Besteller zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Mehrkosten, die durch eine durch den Besteller zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Bestellers. Abtretungserklärungendie Versicherungen betreffen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Wird der fällige Zahlbetrag nicht von der Versicherung übernommen (aus vertragsrechtlichen Gründen) , so ist der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) für den ordnungsgemäßen und fristgerechten Zahlungseingang verantwortlich. Der Auftraggeber hat eine Kopie von der Rechnung erhalten. Umsatzsteuer:Der Empfänger einer Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück, die nicht für Zwecke eines umsatzsteuerlichen Unternehmen verwendet werden soll, ist verpflichtet, die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage bis zum Ende des zweiten Kalenderjahrs nach Ausstellung der Rechnung aufzubewahren. Es gilt bei unserer Rechnungsstellung die momentan gültige und gesetzliche Mehrwertsteuer. Preise schließen, soweit nicht anders angegeben, die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln bedarf der vorherigen Vereinbarung.Zahlungsverzug. Erhalten wir , wie vertraglich vereinbart, unbegründet keinen Zahlungseingang, so gerät der Auftraggeber ohne Zahlungserinnerung in Verzug. Wir verlangen jährlich ab Rechnungsstellung: 9,75 % Verzugszinsen zuzüglich + Bearbeitungs- & Rechtsanwaltsgebühren. Gerichtstand ist Recklinghausen.Bitte beachten Sie folgende wichtigen Verbraucherhinweise Widerrufsbelehrung bei Einkäufen über das Internet bei Verbrauchern.

 

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.Der Widerruf ist zu richten an:

 

Glas DonatGrüner Weg26
45711 Datteln 
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.Dazu gehören nicht:Waren (Glaserzeugnisse - Kunstverglasungen- Verglasungssysteme), die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten wurden. Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können. Ende der Widerrufsbelehrung.   

 

Inhaberin: Tanja Donat 

Datteln, den 26.10.2011